§ 1 Allgemeines
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftragnehmer (im Folgenden „Berater“) und seinen Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (im Folgenden „Auftraggeber“), im Zusammenhang mit Beratungsleistungen in den Bereichen Personal, Vertrieb und Digitalisierung.
1.2 Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Berater ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die Durchführung von Leistungen durch den Berater gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Bedingungen des Auftraggebers.
1.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Für die Auslegung dieser AGB ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgeblich.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote des Beraters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
2.3 Sofern nicht ausdrücklich als Festpreis oder verbindlicher Kostenvoranschlag gekennzeichnet,
basieren angegebene Preise auf dem geschätzten Zeitaufwand. Mehr- oder Minderaufwände werden entsprechend abgerechnet. Wird für den Berater erkennbar, dass der geschätzte Aufwand um mehr als 15 % überschritten wird, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
2.4 Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
§ 3 Leistungsgegenstand
3.1 Der Berater erbringt Beratungsleistungen in folgenden Bereichen:
a) Fachkräftegewinnung und Personalentwicklung
b) Social Recruiting und Arbeitgebermarkenbildung (Employer Branding)
c) Neukundengewinnung und Vertriebsoptimierung
d) Digitalisierung interner Prozesse
e) Beratung zu KI-gestützten Lösungen und deren Einsatzmöglichkeiten
3.2 Die konkreten Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
3.3 Die Beratungsleistungen werden grundsätzlich digital per Videokonferenz erbracht. Abweichende Vereinbarungen zu Vor-Ort-Terminen sind möglich und werden gesondert abgerechnet.
3.4 Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Marketing-, Recruiting- und Vertriebsmaßnahmen – vorbehaltlich
abweichender einzelvertraglicher Vereinbarungen – kein bestimmter Erfolg garantiert werden kann. Der Berater schuldet eine fachgerechte Beratung und Durchführung, nicht jedoch den Eintritt eines bestimmten Ergebnisses wie etwa die Gewinnung einer bestimmten Anzahl von Fachkräften oder Neukunden.
3.5 Soweit der Berater im Rahmen seiner Leistungen Strategien, Konzepte, Texte oder Präsentationen erstellt, obliegt die inhaltliche Prüfung auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere hinsichtlich Wettbewerbsrecht, Datenschutz und Markenrecht) allein dem Auftraggeber. Die Beratung ersetzt keine Rechtsberatung.
3.6 Ohne gesonderte Vereinbarung ist der Berater nicht zur Herausgabe von Vorentwürfen, Zwischenergebnissen oder internen Arbeitsunterlagen verpflichtet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber benennt einen für die Durchführung des Projekts zuständigen Ansprechpartner, der zur Abgabe und zum Empfang von Erklärungen, zur Bereitstellung von Materialien sowie zur Erteilung von Freigaben bevollmächtigt ist.
4.2 Der Auftraggeber unterstützt den Berater bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten und Materialien.
4.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er an den bereitgestellten Inhalten die erforderlichen Nutzungsrechte innehat und diese den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, insbesondere im Hinblick auf Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte.
4.4 Wird der Berater aufgrund von Inhalten, die der Auftraggeber bereitgestellt hat, von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber den
Berater von sämtlichen Ansprüchen frei und erstattet die zur Rechtsverteidigung erforderlichen Kosten.
4.5 Vom Auftraggeber bereitzustellende Inhalte sind in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung zu stellen.
4.6 Erkennt der Auftraggeber, dass seine Angaben, Anforderungen oder bereitgestellten Inhalte fehlerhaft, unvollständig oder nicht durchführbar sind, hat er dies dem Berater unverzüglich mitzuteilen.
4.7 Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers erfolgen ohne gesonderte Vergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 5 Nutzungsrechte
5.1 Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen räumt der Berater dem Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrecht an den erbrachten Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke ein.
5.2 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Beraters zulässig.
5.3 An Mustern, Entwürfen und Zwischenergebnissen, die dem Auftraggeber zur Ansicht oder Freigabe zur Verfügung gestellt werden, werden ohne gesonderte Vereinbarung keine Nutzungsrechte eingeräumt. Insbesondere sind Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ohne Zustimmung nicht gestattet.
5.4 Der Berater ist berechtigt, den Auftraggeber zu Referenzzwecken zu nennen sowie die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen zu Demonstrations- und Werbezwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
5.5 Urheberrechtsvermerke und Quellenangaben des Beraters dürfen ohne dessen ausdrückliche ‚
Zustimmung nicht entfernt oder verändert werden.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt auf Grundlage der vertraglichen Vereinbarung. Die Abrechnung kann nach Beratungsstunden, Pauschalbeträgen oder in Form von Beratungspaketen erfolgen.
6.2 Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6.3 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen.
6.4 Für laufende Beratungsmandate oder periodisch zu erbringende Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus.
6.5 Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.7 Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers wecken, kann der Berater die weitere Leistungserbringung von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
§ 7 Termine und Fristen
7.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bezeichnet wurden.
7.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z. B. nicht rechtzeitige Erbringung
von Mitwirkungsleistungen) oder aufgrund höherer Gewalt hat der Berater nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Berater, die betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
7.3 Der Berater wird den Auftraggeber über Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich informieren.
7.4 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Auftraggebers die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei Wochen.
§ 8 Haftung
8.1 Der Berater haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
8.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
8.4 Der Berater haftet nicht für den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges, insbesondere nicht für die erfolgreiche Gewinnung von Fachkräften, Neukunden oder für den Erfolg von Marketing- und Vertriebsmaßnahmen.
8.5 Der Berater haftet nicht für Schäden, die durch vom Auftraggeber bereitgestellte fehlerhafte, unvollständige oder rechtswidrige Inhalte, Daten oder Informationen entstehen.
8.6 Eine Haftung des Beraters für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.
8.7 Ein etwaiges Mitverschulden des Auftraggebers ist stets angemessen zu berücksichtigen.
8.8 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Beraters.
§ 9 Vertraulichkeit
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
9.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Konzepte, Strategien, Kundendaten sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
9.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Verletzung dieser Vereinbarung beruht, die der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren, die von Dritten rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erlangt wurden, oder deren Weitergabe aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung erforderlich ist.
9.4 Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
10.1 Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen.
10.2 Verträge über laufende Beratungsmandate oder periodische Dienstleistungen können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
10.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und Fristsetzung verletzt oder wenn über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt wird.
10.4 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
10.5 Bei einer Kündigung, die nicht auf Umstände aus der Sphäre des Beraters zurückzuführen ist, sind bereits geleistete Anzahlungen oder Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen nicht erstattungsfähig. Bereits erbrachte Teilleistungen werden entsprechend dem Leistungsfortschritt abgerechnet.
§ 11 BAFA-Förderung und Förderfähigkeit
11.1 Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil der Beratungskosten über das BAFA-Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschusst werden. Ob die Voraussetzungen im Fall des Auftraggebers erfüllt sind, wird im Rahmen eines Antragsverfahrens durch das BAFA geprüft. Der Berater ist beim BAFA als Berater zugelassen und kann den Auftraggeber bei Interesse über die formalen Anforderungen informieren.
11.2 Die Beratungsleistungen umfassen insbesondere strategische Beratung zur Mitarbeitergewinnung über soziale Netzwerke sowie zu Vertrieb und Digitalisierung. Inhalte und Schwerpunkte werden individuell an die Situation und Ziele des Auftraggebers angepasst. Die Beratung erfolgt ausschließlich strategisch-konzeptionell; eine operative Umsetzung ist nicht Bestandteil der förderfähigen Leistung.
11.3 Die Entscheidung über eine BAFA-Förderung liegt allein beim BAFA. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Haftung des Beraters für die Ablehnung oder Nichtbewilligung einer Förderung – gleich aus welchem Grund – ist ausgeschlossen, es sei denn, diese beruht
nachweislich auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Beraters.
11.4 Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11.3 gilt auch, wenn sich der Zulassungsstatus des Beraters beim BAFA nachträglich ändert.
11.5 Das vereinbarte Honorar ist unabhängig von der Förderentscheidung des BAFA in voller Höhe fällig.
11.6 Es werden keine Erfolgsgarantien hinsichtlich des wirtschaftlichen oder fördertechnischen Ergebnisses der Beratung abgegeben.
11.7 Die vom Berater bereitgestellten Informationen zur BAFA-Förderung stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.
§ 12 Datenschutz
12.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), verarbeitet.
12.2 Im Einzelfall können Daten des Auftraggebers an Subdienstleister übermittelt werden, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Der Berater stellt sicher, dass auch Subdienstleister die datenschutzrechtlichen Anforderungen einhalten.
12.3 Weitergehende Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechten der betroffenen Personen und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Beraters zu entnehmen.
12.4 Sofern im Rahmen der Vertragsbeziehung eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Art. 28 DSGVO stattfindet, wird hierüber eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im
Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Beraters. Der Berater ist jedoch berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
13.3 Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzuschalten.
13.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
13.6 Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge